Behandlungsdauer & Kosten

Terminvergabe

Generell ist eine Terminvergabe von Montag bis Mittwoch oder am Freitag im Zeitraum von 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr möglich. Sie können online, telefonisch oder per Mail einen Termin vereinbaren.
Terminvergabe, Dokumentation und Rechnungslegung sind bei der Planung der Behandlungszeit zu berücksichtigen. Deshalb beläuft sich die einzuplanende Zeit bei der ersten Behandlung auf 1,5 Stunden, bei nachfolgenden Behandlungen auf ca. 1 Stunde.

 

Preis und Abrechnung

Die Höhe der Behandlungskosten richtet sich nach Diagnose und daraufhin erbrachter Therapie in Abhängigkeit von Ihrem Versicherungstarif.

Abgerechnet wird die erbrachte Leistung nach GVO Analog GOAE (Gebührenverzeichnis für Osteopathie) für Selbstzahler und nach GebüH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker) als GebüH-analog-GOÄ für Patienten die privat krankenversichert sind. Die rechtlichen Grundlagen der Abrechnung finden Sie HIER! (externer Link)
Einige gesetzliche Krankenkassen erstatten eine bestimmte Anzahl von Osteopathie- Behandlungen. Bitte fragen Sie Ihre Kasse VOR der ersten Behandlung, inwiefern sie Kosten übernimmt. Obwohl der Heilpraktiker grundsätzlich frei ohne Rezept arbeiten darf, gibt es in Deutschland bei den meisten gesetzlichen Krankenversicherungen die Vorgabe, dass die osteopathische Behandlung nur bezuschusst wird, wenn ein ärztliches Privatrezept vorliegt. Ich erfülle die Voraussetzungen für eine anteilige Kostenübernahme.  https://www.osteopathie-krankenkasse.de/kostenuebernahme/

 

Bezahlung

Der Rechnungsbetrag ist nach der Behandlung in bar oder per EC-Karte zu zahlen. Die quittierte Rechnung erhalten Sie zum Einreichen bei Kostenerstattern und zur Vorlage beim Finanzamt.
Dauer und Häufigkeit einer osteopathischen Behandlung
Die Häufigkeit der Behandlungen richtet sich nach dem Beschwerdebild des Patienten.
Lange bestehende Schmerzen und Einschränkungen brauchen einen längeren Behandlungszeitraum als akute Blockaden.
Akute Blockaden werden in kürzeren, chronische in längeren Abständen behandelt.
Somit kann eine Folgebehandlung nach zwei bis sechs Wochen stattfinden.
Bei Säuglingen kann es sinnvoll sein, die Behandlung nach einer Woche zu wiederholen.